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RG, 21.09.1923 - III 829/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriff der Kosten des Heilverfahrens im Sinne der Beamten-Unfallfürsorgegesetze.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 108, 225
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54
Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen
Immerhin hat auch das Reichsgericht in besonderen Fällen eine Verneinung der Entschädigungspflicht gebilligt (RGZ 103, 144; 108, 225) und in seiner Entscheidung DR 1942, 799 eine deutliche Tendenz zu einer Haftungseinschränkung unter dem Gesichtspunkt des "bloß äußeren Zusammenhangs" zwischen Unfall und neurotischem Zustand erkennen lassen. - BGH, 06.02.1963 - IV ZR 246/62
Rechtsmittel
Denn das Heilverfahren umfaßt die Gesamtheit der Maßnahmen, welche die Heilung herbeizuführen bestimmt und geeignet sind (RGZ 64, 86; 90, 303; 108, 225, 226; ferner RG in Recht 1907, 718; 1911, 338, 525; 1921, 420 Nr. 2657). - BGH, 08.12.1965 - IV ZR 80/65
Erstattung der Kosten eines Sanatoriumsaufenthalts - Beurteilung einer …
So hat bereits das Reichsgericht in RGZ 108, 225, 226 ausgeführt: "Über die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit eines Heilmittels und insbesondere einer Badereise kann nicht die Meinung des Heilbedürftigen entscheiden; nur eine objektive Beurteilung kann hier maßgebend sein".